Die Patientenverfügung

Wo liegen für mich die Grenzen medizinischer Behandlung? Was passiert, wenn ich einmal selbst nicht mehr in der Lage bin, notwendige Entscheidungen alleine zu treffen? Es ist ein gutes Gefühl, auch für diesen Fall vorgesorgt zu haben – wir helfen Ihnen dabei.

In einer Patientenverfügung können Sie festhalten, welche medizinischen Maßnahmen sie z.B. im Falle von Unfällen oder Krankheiten ablehnen. Die Patientenverfügung gilt nur für den Fall, dass der Patient im Zeitpunkt der Behandlung nicht äußerungsfähig ist. Wenn die Patientenverfügung für diesen Fall verbindlich errichtet ist, muss sich der Arzt an die Anordnungen in der Patientenverfügung halten, wenn die Patientenverfügung lediglich beachtlich ist, ist die Verfügung nur zur Ermittlung des Patientenwillens heranzuziehen. Eine Patientenverfügung kann übrigens jederzeit widerrufen werden.

Wir informieren Sie gerne über dieses Thema – nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Tipp

Weitere Information finden Sie unter https://www.help.gv.at/