Lassen Sie Ihren Kaufvertrag gleich vom Notar erstellen
Der Notar handelt als Träger eines öffentlichen Amtes immer unparteiisch und objektiv.
Während andere Rechtsdienstleister die Interessen ihres Klienten vertreten, sorgt der Notar dafür, dass bei einem Rechtsgeschäft die Interessen aller Vertragsseiten gewahrt werden – dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Diese Vorgehensweise bietet bei der Vertragserstellung sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer größtmögliche Sicherheit.
Alles aus einer Hand – nur bei Ihrem Notar
Beim Kauf einer Immobilie erfolgt nach der Vertragserrichtung zunächst die Beglaubigung der Unterschriften; Nach Eingang des Kaufpreises auf dem vom Notar extra eingerichteten Fremdgeldkonto und nachdem alle erforderlichen Urkunden für die Lastenfreistellung vorliegen, wird die Eintragung im Grundbuch durchgeführt.
Dafür ist auch die Berechnung der Grunderwerbssteuer und Immobilienertragssteuer erforderlich. Manchmal müssen auch bestimmte behördliche Genehmigungen eingeholt werden.
Wir übernehmen alle diese Dienstleistungen gerne für Sie: Sie sparen somit Zeit, Nerven und Geld, weil wir Sie umfassend beraten und so vor unliebsamen Überraschungen schützen. Die Durchführung der Treuhandschaft über die Notartreuhandbank bietet dabei durch den umfassenden Versicherungsschutz zusätzliche Sicherheit.
Die Kanzlei Benedikt & Benedikt ist Ihr Spezialist für die Abwicklung von Kaufverträgen. Kontaktieren Sie uns jetzt und fragen Sie weitere Informationen an – wir beraten Sie gern!