Was ist die Treuhandschaft und wozu brauche ich eigentlich den Treuhänder?
Bei einem Kauf einer Immobilie (z.B. Haus, Baugrund oder Eigentumswohnung) gelten besondere Regeln: das Eigentum an einer Immobilie wird nämlich nicht etwa erworben, indem der Kaufvertrag unterschrieben, die Schlüssel übergeben oder der Kaufpreis bezahlt wird, sondern grundsätzlich immer erst mit Eintragung im Grundbuch.
Das Prinzip Übergabe gegen Kaufpreiszahlung funktioniert daher nicht, da nicht abschätzbar ist, wann das Gericht den Kaufvertrag im Grundbuch einträgt.
Zu diesem Zweck wird ein Notar als Treuhänder eingesetzt, welchem der Kaufpreis und das Verfügungsrecht über die Immobilie anvertraut werden; der Notar gibt die Immobilie erst dann aus der Hand (d.h. er überreicht erst dann das Grundbuchsgesuch), wenn der vollständige Kaufpreis bei ihm auf einem Fremdgeldkonto hinterlegt ist; umgekehrt zahlt der Notar den Kaufpreis erst dann an den Verkäufer aus, wenn das Eigentum im Grundbuch für den Käufer eingetragen ist. Diese Abwicklung des Kaufgeschäftes bietet für Käufer und Verkäufer die größtmögliche Sicherheit. Sollte das Kaufgeschäft aus welchem Grunde auch immer nicht im Grundbuch durchführbar sein, behält der Verkäufer sein Eigentum und der Käufer sein Geld.
Sollte der Kaufpreis über eine Bank finanziert werden und/oder eine Lastenfreistellung durchgeführt werden, hat der Notar noch weitere Treuhandverpflichtungen zu erfüllen: gegenüber der Bank, deren Pfandrecht im Grundbuch eingetragen werden soll und gegenüber dem Gläubiger, dessen Recht aus dem Grundbuch gelöscht werden soll. Der Notar hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Bedingungen der verschiedenen Treuhandschaften nicht widersprechen.
Alle notariellen Treuhandschaften werden über eine eigene, sichere Spezialbank abgewickelt, die sogenannte Notartreuhand