Die Patientenverfügung beim Notar
Wo liegen für mich die Grenzen medizinischer Behandlung? Was passiert, wenn ich einmal selbst nicht mehr in der Lage bin, notwendige Entscheidungen alleine zu treffen? Es ist ein gutes Gefühl, auch für diesen Fall vorgesorgt zu haben – wir helfen Ihnen bei der Errichtung Ihrer Patientenverfügung.
In einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit festzuhalten, welche medizinischen Maßnahmen und Behandlungen Sie z.B. im Falle von Unfällen oder Krankheiten ablehnen. Die Patientenverfügung gilt nur für den Fall, dass der Patient im Zeitpunkt der Behandlung nicht äußerungsfähig ist.
Verbindliche und beachtliche Patientenverfügungen
Wenn die Patientenverfügung für diesen Fall verbindlich errichtet ist, muss sich der Arzt an die Anordnungen in der Patientenverfügung halten, wenn die Patientenverfügung lediglich beachtlich ist, ist die Verfügung nur zur Ermittlung des Patientenwillens heranzuziehen. Eine Patientenverfügung kann in Österreich übrigens jederzeit widerrufen werden.
Wir als Notar sind Spezialist für dieses Thema und informieren Sie gerne – nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!
Errichtung eines zentralen Vorsorgeregisters
Was bei Testamenten schon seit Jahrzehnten gut funktioniert, haben die österreichischen Notare nun auch für die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung eingerichtet: ein zentrales Patientenverfügungsregister bzw. Vorsorgeregister. Seit 2004 werden in diesem alle von den Notaren erstellten Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen eingetragen. Das schützt Sie und die Personen Ihres Vertrauens!
Weitere Informationen
Umfassende Informationen, Tipps und FAQ zur Patientenverfügung finden Sie unter https://www.help.gv.at/