Verlassenschaftsabhandlungen

Wenn ein naher Verwandter stirbt, so ist man oft mit den anstehenden Amtswegen überfordert. Da ist es gut, jemanden zu haben, der hilft den Überblick zu behalten – Ihr Notar.

Jedes Verlassenschaftsverfahren an sich stellt ein Gerichtsverfahren dar, das vom Notar als Beauftragter des zuständigen Bezirksgerichtes durchgeführt wird. Es gibt also in jedem Erbfall eine Verlassenschaftsabhandlung, um den Nachlass in den Besitz der rechtmäßigen Erben übergehen zu lassen.

Von Gesetz wegen wird nach dem Tod einer Person ein bestimmter Notar mit der Abwicklung der Verlassenschaft betraut („Gerichtskommisär“). Es kann aber auf Wunsch auch ein anderer Notar gewählt werden: Übergeben Sie Ihr Anliegen daher einfach dem Notar Ihres Vertrauens.

Tipp

Um Ihnen die ersten Schritte bei Eintritt eines Todesfalles zu erleichtern möchten wir auf die umfangreichen Informationen auf www.HELP.gv.at verweisen, wo Sie weitere nützliche Hinweise finden. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wenn Sie weitere Fragen haben!